Der regelmäßige Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegeberatung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für alle Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und deren Pflege durch private Pflegepersonen (z.B. Angehörige) erbracht wird.
Diese Besuche dienen primär der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Sie bieten eine regelmäßige Hilfestellung sowie pflegefachliche Unterstützung für die betreuenden Angehörigen.
Der Anspruch auf Pflegegeld ist direkt an die Einhaltung der folgenden Fristen gebunden:
Für die pflegenden Angehörigen stellt dieser Besuch eine wichtige Chance dar, die Versorgungssituation sowie eigene Fragen und Herausforderungen regelmäßig mit neutralen Pflegefachkräften zu besprechen und so Entlastung zu erfahren.
Sonderleistung: Auf Wunsch ist auch eine Begleitung beim MD-Termin (Medizinischer Dienst) durch unser Fachpersonal möglich.
Die überwiegende Mehrheit unserer Kolleginnen hat eine spezialisierte Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 45 SGB XI erfolgreich abgeschlossen. Diese qualifizierte Ausbildung befähigt sie, Menschen in allen Fragen rund um die Pflege und die Pflegeversicherung kompetent zu beraten.
Ob es um die Auswahl der richtigen Pflegeform, die Beantragung von Pflegeleistungen oder die Organisation der häuslichen Pflege geht - unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen unterstützen Sie individuell und einfühlsam. Sie kennen die gesetzlichen Regelungen und wissen, wie Sie Ihre Ansprüche optimal geltend machen können.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, wenn es darum geht, für Sie die besten Lösungen in der Pflege zu finden.
Zuständig für die Koordination und Terminierung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Pflegeberatung nach 45 SGB XI
Ob telefonisch oder über unser Kontaktformular – ich freue mich auf Ihre Anfrage und helfe Ihnen persönlich weiter, damit Sie sich bei uns von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
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