Leistungen, die Sie für unsere Dienste erhalten
Beträge anzeigenKeine Pflegedienst- bzw. Kombileistung mit Sachleistungen – prozentual
Beträge anzeigenAb Januar 2025 kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege durch noch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den 1.854,- Euro der Kurzzeitpflege bis zu 1.685,- Euro aus der Verhinderungspflege hinzukommen können, wodurch der Gesamtbetrag auf maximal 3.539,- Euro steigt.
Für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 8 Wochen ab 2025
Beträge anzeigenAb dem 1. Januar 2025 können bei der Verhinderungspflege noch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege bis zu 843,- Euro auf insgesamt 2.528,- Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zum 25. Lebensjahr können die Kurzzeitpflegeleistungen vollständig in Verhinderungspflege umgewandelt werden, was einen Gesamtbetrag von 3.539,- Euro ergibt.
Wir unterscheiden grundsätzlich nach vier Kostenträgern: