Die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist es unser Ziel, Sie so zu unterstützen, dass Sie die Ihnen zustehenden Budgets optimal ausschöpfen. Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen dabei, den Überblick im Dschungel der Paragrafen zu behalten.
Je nach Art der Leistung und persönlicher Lebenssituation unterscheiden wir grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Kostenträgern:
Hierunter fallen primär Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die von Ihrem Arzt verordnet wurden – wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel.
Die Pflegekasse ist zuständig für die Grundpflege und Entlastungsleistungen (SGB XI), sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
In besonderen Härtefällen oder wenn die Leistungen der Kassen nicht ausreichen, übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten.
Wünschen Sie Leistungen über das gesetzliche Maß hinaus, können Sie diese jederzeit als Privatleistung buchen. Wir erstellen Ihnen hierfür ein transparentes Angebot.
Unser Service für Sie: Wir rechnen direkt mit den Kassen ab, sodass Sie sich nicht um die bürokratische Abwicklung kümmern müssen.
Jede Situation ist anders. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ansprüche und erstellen einen Finanzierungsplan.